Gemeinsames Seminar der Polnischen Nationalen Hochschule für Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft (KSSiP) und der Deutschen Richterakademie in der Tagungsstätte Wustrau

Zu einem rechts­ver­glei­chend aus­ge­rich­te­ten Semi­nar tra­fen sind rund 40 Rich­te­rin­nen und Rich­ter sowie Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te aus Polen und Deutsch­land vom 13. bis 17. Mai 2019 in der Tagungs­stät­te Wustrau der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie. Mit die­ser durch das Bun­des­land Sach­sen orga­ni­sier­te Ver­an­stal­tung wur­de der kol­le­gia­le Aus­tausch der Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen aus Polen und Deutsch­land fort­ge­setzt, der im Jahr 2015 mit einem Semi­nar in der Tagungs­stät­te Wustrau begrün­det und im Jahr 2017 mit einer Tagung in Lub­lin in Polen fort­ge­setzt wurde.

Deutsch-Polnisches_Seminar

Die Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer des Semi­nars wur­den zu Beginn der Tagung durch den Direk­tor der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie Dr. Ste­fan Tratz und die Direk­to­rin der Pol­ni­schen Natio­na­len Hoch­schu­le für Gerichts­bar­keit und Staats­an­walt­schaft, Frau Dr. habil. Mal­gorza­ta Manows­ka, will­kom­men gehei­ßen. Aka­de­mie­di­rek­tor Dr. Tratz ging in sei­ner Begrü­ßungs­an­spra­che ins­be­son­de­re auf die Bedeu­tung der Zusam­men­ar­beit zwi­schen Polen und Deutsch­land ein. Bei­de Staa­ten hät­ten eine gemein­sa­me Gren­ze von über 440 Kilo­me­tern. Zwi­schen bei­den Län­der bestehe ein reger wirt­schaft­li­cher und pri­va­ter Aus­tausch. Wirt­schafts­gü­ter wür­den in bei­de Rich­tun­gen die Gren­zen über­schrei­ten. Hier sei eine gegen­sei­ti­ge Infor­ma­ti­on über recht­li­che Fra­gen not­wen­dig. Aber auch die Kri­mi­na­li­tät mache vor natio­na­len Gren­zen kei­nen Halt. Daher sei es auch in die­sem Bereich von gro­ßem Inter­es­se, dass sich Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen der Staats­an­walt­schaf­ten und der Straf­ge­rich­te austauschen.

Die Direk­to­rin der Pol­ni­schen Natio­na­len Hoch­schu­le für Gerichts­bar­keit und Staats­an­walt­schaft, Frau Dr. Manows­ka, dank­te der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie und dem Frei­staat Sach­sen für die Orga­ni­sa­ti­on des Semi­nars. Sie sei sicher, dass die Tagung zu einem inter­es­san­ten Meinungs- und Erfah­rungs­aus­tausch füh­ren wer­de. Sie wür­de sich freu­en, wenn die erfolg­rei­che Koope­ra­ti­on bei­der Fort­bil­dungs­ein­rich­tun­gen in Polen und Deutsch­land auch in Zukunft fort­ge­setzt wer­den würde.

Nach der Eröff­nung der Schu­lung wid­me­ten sich die Rich­te­rin­nen und Rich­ter sowie Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te rechts­ver­glei­chen­den Fra­gen des Auf­baus der Gerichts­bar­keit und der Staats­an­walt­schaf­ten in bei­den Län­dern. Auch die Aus- und Fort­bil­dung der Rich­te­rin­nen und Rich­ter sowie Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­ten waren Gesprächs­the­ma der Tagung unter der Tagungs­lei­tung von Rich­ter am Arbeits­ge­richt Tho­mas Gud­dat. Fra­gen der rich­ter­li­chen Ethik und ein Ver­gleich der Beför­de­rungs­pra­xis bei Gerich­ten und Staats­an­walt­schaf­ten wur­den eben­falls the­ma­ti­siert. Abge­run­det wur­de die Tagung durch eine Dis­kus­si­on über die Her­aus­for­de­run­gen der Digi­ta­li­sie­rung für den rich­ter­li­chen und staats­an­walt­schaft­li­chen Arbeitsalltag.

Ergänzt wur­de das Semi­nar durch einen Besuch des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz sowie die Gele­gen­heit zu einem Stadt­rund­gang in Berlin.