Tagung „Ausgewählte Fragen des Strafrechts und des Strafverfahrens“ mit Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Radtke
Im Rahmen der Tagung „Ausgewählte Fragen des Strafrechts und des Strafverfahrens“ referierte Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Radtke am 22. März 2019 in der Tagungsstätte Wustrau der Deutschen Richterakademie. Prof. Dr. Radtke wurde durch den Direktor der Deutschen Richterakademie Dr. Stefan Tratz und den Tagungsleiter sehr herzlich im Zieten-Schloss willkommen geheißen. Es sei eine Freude für die Deutsche Richterakademie, dass mit Prof. Dr. Ratke ein Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts aktiv an einer Fortbildungsveranstaltung für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mitwirke. Dies sei ein deutliches Zeichen der Unterstützung für die Fortbildungsbemühungen der Deutschen Richterakademie, so Direktor Dr. Tratz. Er hoffe, Prof. Dr. Radtke auch in Zukunft in den beiden Tagungsstätten der Deutschen Richterakademie in Trier und Wustrau begrüßen zu können.
Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Radtke, der vor seiner Berufung an das Bundesverfassungsgericht Richter eines Strafsenats des Bundesgerichtshofs war, sprach zum Thema „Europarechtliche Einflüsse im Strafverfahren“. Die Ausführungen von Prof. Dr. Radtke stießen auf große Resonanz bei den rund 40 Tagungsteilnehmerinnen und Tagungsteilnehmern. In dem vom Bundesland Berlin organisierten Seminar wurden zusätzlich Fragen des Beweisantragsrechts, des materiellen Strafrechts und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Urteilsabfassung und zur Verständigung in Strafsachen erörtert.