Die Tagung wendet sich an Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Neben einem Besuch des Europäischen Gerichtshofes (alternativ des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte) soll die Tagung durch Vorträge und Diskussionen gestaltet werden, wobei folgende Themenkomplexe die Schwerpunkte bilden:
Arbeitnehmerbegriff im Spannungsfeld zwischen nationalem und unionsrechtlichem Verständnis
Deutsches Arbeitsrecht zwischen Unionsrecht, Konventionsrecht und Arbeitsvölkerrecht
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung und ihre Bedeutung für den deutschen Arbeitnehmer
Arbeitszeitrechtliche Fragen im europäischen Rahmen.