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Audio-visuelle Medien im Strafprozess

Tagungsnr.: 16c
Veranstaltende JV: Hamburg
Tagungsort: Wustrau
Datum: 18.05.2026 - 22.05.2026
 

Die Tagung wen­det sich an Straf­rich­te­rin­nen und Straf­rich­ter, Ermitt­lungs­rich­te­rin­nen und Ermitt­lungs­rich­ter sowie Staats­an­wäl­tin­nen und Staatsanwälte.
Der Fokus der Tagung liegt auf den recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen des Ein­sat­zes audio-visueller Medi­en im Straf­pro­zess. Chan­cen und Gefah­ren audio-visueller Medi­en wer­den ein­an­der gegen­über­ge­stellt, anhand kon­kre­ter Fall­ge­stal­tun­gen dis­ku­tiert und die sich aus §§ 58a, 255a StPO erge­ben­de Bedeu­tung der Video­ver­neh­mung wird beleuch­tet. Die Wah­rung von Geschädigten- und Beschul­dig­ten­rech­ten unter Berück­sich­ti­gung von Fra­ge­tech­ni­ken im Ermitt­lungs­ver­fah­ren wird erör­tert. Die prak­ti­schen Aus­wir­kun­gen, wel­che audio-visuelle Ver­neh­mun­gen auf das Aus­sa­ge­ver­hal­ten von Zeu­gen haben kön­nen, wer­den gezeigt.
Wei­ter­hin wer­den die straf­pro­zes­su­al ord­nungs­ge­mä­ße Ein­füh­rung audio-visueller Tech­ni­ken und Beweis­mit­tel in die Haupt­ver­hand­lung, der Umgang mit hier­ge­gen gerich­te­ter kon­flikt­haf­ter Ver­tei­di­gung und die revi­si­ons­fes­te Urteils­ab­fas­sung besprochen.
Den Teil­neh­men­den soll zudem Gele­gen­heit gege­ben wer­den, sich inner­halb jeweils pas­sen­der Tagungs­ab­schnit­te mit Fra­gen ein­zu­brin­gen und im Aus­tausch unter­ein­an­der von den unter­schied­li­chen Gepflo­gen­hei­ten aus ande­ren Gerichts­be­zir­ken und den dor­ti­gen Erfah­run­gen zu profitieren.