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Forensische Befragung von Kindern – Möglichkeiten und Grenzen der Videovernehmung

Tagungsnr.: 22c
Veranstaltende JV: Baden-Württemberg
Tagungsort: Wustrau
Datum: 06.07.2026 - 10.07.2026
 

Die Tagung wen­det sich an Straf­rich­te­rin­nen und Straf­rich­ter sowie an Staats­an­wäl­tin­nen und Staatsanwälte.
Die Tagung soll die Befra­gung von Kin­dern im Straf­ver­fah­ren inter­dis­zi­pli­när beleuchten.
In dem ers­ten grö­ße­ren Tagungs­ab­schnitt wer­den die psy­cho­lo­gi­schen Grund­la­gen für die foren­si­sche Befra­gung von Kin­dern the­ma­ti­siert. Neben Fra­gen der Ent­wick­lungs­psy­cho­lo­gie wird auf die kind­ge­rech­te Befra­gungs­tech­nik und typi­sche Feh­ler­quel­len bei der Beur­tei­lung von Aus­sa­gen kind­li­cher Zeu­gen eingegangen.
Der zwei­te grö­ße­re Tagungs­ab­schnitt wird die Video­ver­neh­mung im Ermitt­lungs­ver­fah­ren gem. § 58a StPO zum Gegen­stand haben und auf die recht­li­chen Grund­la­gen sowie die prak­ti­sche Umset­zung im Ermitt­lungs­ver­fah­ren und der Haupt­ver­hand­lung ein­ge­hen. Dane­ben wer­den Aspek­te des Opfer­schut­zes beleuchtet.
Die Ver­neh­mung kind­li­cher Opferzeu­gen hat regel­mä­ßig Fäl­le des Kin­des­miss­brauchs zum Gegen­stand. Es soll daher in der Tagung auch auf die in die­sem Zusam­men­hang häu­fig auf­tre­ten­den rechts­me­di­zi­ni­schen Fra­ge­stel­lun­gen ein­ge­gan­gen wer­den. Außer­dem soll das Kon­zept des Childhood-Hauses und des­sen Ent­wick­lung in Deutsch­land vor­ge­stellt werden.