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Konfliktverteidigung und Beweisantragsrecht

Tagungsnr.: 37d
Veranstaltende JV: Nordrhein-Westfalen
Tagungsort: Wustrau
Datum: 30.11.2026 - 04.12.2026
 

Die Tagung wen­det sich an Straf­rich­te­rin­nen und Straf­rich­ter, ins­be­son­de­re an Mit­glie­der Gro­ßer Straf­kam­mern und Schöf­fen­ge­richts­vor­sit­zen­de, sowie an Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te, die in kon­flikt­träch­ti­gen Ver­fah­ren ein­ge­setzt wer­den.
Im ers­ten Tagungs­ab­schnitt wer­den anhand von Bei­spie­len aus der Recht­spre­chung typi­sche Stra­te­gien einer Kon­flikt­ver­tei­di­gung vor­ge­stellt. Dabei geht es zunächst um die Abhand­lung eini­ger Kon­flik­te, die aus dem Ermitt­lungs­ver­fah­ren her­rüh­ren. Den Schwer­punkt bil­den sodann straf­pro­zes­sua­le Präventiv- und Gegen­maß­nah­men im Zwi­schen­ver­fah­ren und in der Hauptver¬handlung. Dazu wer­den neben Ent­schei­dun­gen des BVerfG und BGH diver­se Anord­nun­gen, Beschlüs­se, Über­sich­ten und ein „Dreh­buch für die Haupt­ver­hand­lung“ vor­ge­stellt, das den Umgang mit Kon­flik­ten erleich­tern und das Ver­fah­ren beschleu­ni­gen soll.
Im zwei­ten Tagungs­ab­schnitt geht es um Fra­gen des Beweis­an­trags­rechts, des­sen Miss­brauch bei for­mal ord­nungs­ge­mä­ßer Füh­rung der Ver­tei­di­gung häu­fig das Kern­stück einer Kon­flikt­ver­tei­di­gung bil­det.
Geplan­te The­men sind insoweit:

  • Die Unter­schei­dung zwi­schen Frei- und Strengbeweisverfahren
  • Die Abgren­zung Beweis­an­trag — Beweis­an­re­gung — Beweisermittlungsantrag
  • Die Behand­lung von Beweis­an­trä­gen in der Hauptverhandlung
  • Anträ­ge auf Anhö­rung von Sach­ver­stän­di­gen und Auslandszeugen.