Tagung „Verfassungsrecht in der strafrichterlichen Praxis“ mit Richterin am Bundesverfassungsgericht Dr. Ott sowie dem Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz Prof. Dr. Arloth
Im Rahmen der Tagung „Verfassungsrecht in der strafrichterlichen Praxis“ referierten die Richterin am Bundesverfassungsgericht Dr. Yvonne Ott sowie der Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz Prof. Dr. Frank Arloth in der Tagungsstätte Trier der Deutschen Richterakademie. Frau Dr. Ott und Herr Prof. Dr. Arloth wurden vom Tagungsleiter Richter am Amtsgericht Dr. Tobias Witzigmann sowie dem Direktor der Deutschen Richterakademie Dr. Stefan Tratz sehr herzlich willkommen geheißen. Die aktive Mitwirkung einer Richterin am Bundesverfassungsgericht sowie des Amtschefs eines der Trägerländer der Deutschen Richterakademie im Rahmen der Fortbildung stelle ein deutliches Signal der Unterstützung für die richterliche und staatsanwaltschaftliche Fortbildung dar, so Direktor Dr. Tratz. Er hoffe, auch zukünftig Frau Dr. Ott und Herrn Prof. Dr. Arloth in den beiden Tagungsstätten der Deutschen Richterakademie in Trier und Wustrau begrüßen zu können.
Richterin am Bundesverfassungsgericht Dr. Ott referierte zum Thema „Verfassungsrecht bei strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen“. Die Ausführungen von Frau Dr. Ott stießen auf ein großes Interesse bei den anwesenden Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Auch die Möglichkeit zu Nachfragen und zur Diskussion wurde rege genützt. Ministerialdirektor Prof. Dr. Arloth hatte das Thema „Verfassungsrecht und Strafvollzug“ für seine Ausführungen gewählt. Das Referat stieß ebenfalls auf große Resonanz bei den rund 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung. In dem vom Bundesland Bayern organisierten Seminar erörterten die teilnehmenden Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte den Einfluss des Verfassungsrechts auf die strafgerichtliche Praxis. Angesprochen wurden unter anderem die Themenfelder „Untersuchungshaft und Verfassungsrecht“, „Strafe als Verfassungsproblem“ und „Die Verfassungsbeschwerde im Strafrecht“.