Gemeinsames Seminar der Polnischen Nationalen Hochschule für Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft (KSSiP) und der Deutschen Richterakademie in der Tagungsstätte Wustrau
Zu einem rechtsvergleichend ausgerichteten Seminar trafen sind rund 40 Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus Polen und Deutschland vom 13. bis 17. Mai 2019 in der Tagungsstätte Wustrau der Deutschen Richterakademie. Mit dieser durch das Bundesland Sachsen organisierte Veranstaltung wurde der kollegiale Austausch der Kolleginnen und Kollegen aus Polen und Deutschland fortgesetzt, der im Jahr 2015 mit einem Seminar in der Tagungsstätte Wustrau begründet und im Jahr 2017 mit einer Tagung in Lublin in Polen fortgesetzt wurde.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars wurden zu Beginn der Tagung durch den Direktor der Deutschen Richterakademie Dr. Stefan Tratz und die Direktorin der Polnischen Nationalen Hochschule für Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft, Frau Dr. habil. Malgorzata Manowska, willkommen geheißen. Akademiedirektor Dr. Tratz ging in seiner Begrüßungsansprache insbesondere auf die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Polen und Deutschland ein. Beide Staaten hätten eine gemeinsame Grenze von über 440 Kilometern. Zwischen beiden Länder bestehe ein reger wirtschaftlicher und privater Austausch. Wirtschaftsgüter würden in beide Richtungen die Grenzen überschreiten. Hier sei eine gegenseitige Information über rechtliche Fragen notwendig. Aber auch die Kriminalität mache vor nationalen Grenzen keinen Halt. Daher sei es auch in diesem Bereich von großem Interesse, dass sich Kolleginnen und Kollegen der Staatsanwaltschaften und der Strafgerichte austauschen.
Die Direktorin der Polnischen Nationalen Hochschule für Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft, Frau Dr. Manowska, dankte der Deutschen Richterakademie und dem Freistaat Sachsen für die Organisation des Seminars. Sie sei sicher, dass die Tagung zu einem interessanten Meinungs- und Erfahrungsaustausch führen werde. Sie würde sich freuen, wenn die erfolgreiche Kooperation beider Fortbildungseinrichtungen in Polen und Deutschland auch in Zukunft fortgesetzt werden würde.
Nach der Eröffnung der Schulung widmeten sich die Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte rechtsvergleichenden Fragen des Aufbaus der Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften in beiden Ländern. Auch die Aus- und Fortbildung der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten waren Gesprächsthema der Tagung unter der Tagungsleitung von Richter am Arbeitsgericht Thomas Guddat. Fragen der richterlichen Ethik und ein Vergleich der Beförderungspraxis bei Gerichten und Staatsanwaltschaften wurden ebenfalls thematisiert. Abgerundet wurde die Tagung durch eine Diskussion über die Herausforderungen der Digitalisierung für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Arbeitsalltag.
Ergänzt wurde das Seminar durch einen Besuch des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie die Gelegenheit zu einem Stadtrundgang in Berlin.