Tagung „Strafrecht und Wehrdisziplinarrecht“ mit der Bundeswehrdisziplinaranwältin Martina Rosenberg in der Tagungsstätte Wustrau
Im Rahmen der erstmals angebotenen Tagung „Strafrecht und Wehrdisziplinarrecht – Abhängigkeiten und wechselseitige Beeinflussungen“ referierte die Bundeswehrdisziplinaranwältin beim Bundesverwaltungsgericht, Frau Martina Rosenberg, über die Tätigkeit der Bundeswehrdisziplinaranwaltschaft und ihre Bedeutung für die Rechtspflege. Bundeswehrdisziplinaranwältin Rosenberg und der Tagungsleiter des Seminars Ltd. RD Thomas Breitwieser wurden durch den Direktor der Deutschen Richterakademie Dr. Stefan Tratz sehr herzlich willkommen geheißen. Der Austausch mit allen Bereichen der Justiz sei ein besonderes Anliegen der Deutschen Richterakademie. Mit dem aktuellen Seminar würden erstmals die Abhängigkeiten und die wechselseitige Beeinflussung des Strafrechts und des Wehrdisziplinarrechts ausgelotet. Durch die Anwesenheit und die aktive Mitwirkung der Bundeswehrdisziplinaranwältin, Frau Martina Rosenberg, werde die besondere Bedeutung dieses Seminars unterstrichen, so Akademiedirektor Dr. Tratz.
Im Rahmen der Tagung beschäftigen sich die rund 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit verschiedenen Themen, unter anderem der aktuellen Rechtsprechung des 2. Wehrdienstsenates des Bundesverwaltungsgerichts, der Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften und der Wehrdisziplinaranwaltschaft in Fällen des Dopings durch Soldatinnen und Soldaten, der Behandlung von Straftaten von Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz und dem generellen Verhältnis von Wehrdisziplinarrecht und Strafrecht. Abgerundet wurde das Seminar durch eine Exkursion zum Kommando Heer nach Strausberg.