Die Tagung richtet sich an Richterinnen und Richter der Oberlandesgerichte und der Landgerichte, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit Bekanntmachungen nach § 45 VDuG, § 6a UKlaG und § 8 UWG veranlassen.
Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die Bekanntmachungstatbestände des § 44 VDuG und des § 6a UKlaG. Neben den rechtlichen Grundlagen sollen insbesondere praktische Fragen in der Umsetzung der Bekanntmachungsvorschriften und in der Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz erörtert werden. Folgende Schwerpunktthemen sind vorgesehen:
- Überblick über die Bekanntmachungstatbestände
- Rechtliche Einzelfragen
- Anforderungen an übermittelte Dokument, insbesondere Anonymisierung und Barrierefreiheit
- Übermittlungswege.
Die Veranstaltung bietet Gelegenheit zur Diskussion und zum Erfahrungsaustausch.
Bei Bedarf können auch Fragen zur Registerführung nach VDuG geklärt werden.