Die Tagung wendet sich an Familienrichterinnen und Familienrichter. Die Grundlagen, die durch die Tagung “Grundlagen des Ehe- und Familienrechts” vermittelt wurden, sollen mit dieser Veranstaltung erweitert werden. Sie kann jedoch auch ohne die vorgenannte Tagung besucht werden.
Als Schwerpunkte sind vorgesehen:
- Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Kindschaftssachen
- Annahme als Kind
- Verfahrenskostenhilfe im familiengerichtlichen Verfahren
- Vermögensrechtliche Auseinandersetzungen unter Ehegatten außerhalb des Güterrechts — die sonstigen Ansprüche vor dem Familiengericht
- Grundzüge des internationalen Familienrechts
- Problematische Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten aus psychologischer Sicht
- Psychologische Aspekte richterlicher Anhörung von Kindern und Jugendlichen.