Die Tagung wendet sich in erster Linie an Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter, aber auch an Richterinnen und Richter, die etwa im Bereitschaftsdienst oder bei haftungsrechtlichen Fragestellungen mit in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern vorgenommenen Unterbringungen, Zwangsbehandlungen und Fixierungsmaßnahmen befasst sind.
Die Fortbildungsveranstaltung hat das Ziel, Richterinnen und Richtern juristische, medizinische und pflegerische Grundlagen von Unterbringungen, Zwangsbehandlungen und Fixierungsmaß-nahmen zu vermitteln und sie in die Lage zu versetzen, sachkompetent beantragte freiheitsentziehende Maßnahmen und Zwangsbehandlungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren überprüfen zu können.
Wie kaum ein anderer Bereich sind gerade diese Fragestellungen in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen gewesen.